Sachversicherung: Diese Schäden sind gedeckt
Was wäre Ihr Unternehmen ohne die Maschinen, die Werkzeuge, die Kommunikationsanlagen, die Vorräte – oder einfacher: ohne die Betriebseinrichtung? Keine Frage: diese Sachwerte sind Ihr Kapital…
Was wäre Ihr Unternehmen ohne die Maschinen, die Werkzeuge, die Kommunikationsanlagen, die Vorräte – oder einfacher: ohne die Betriebseinrichtung? Keine Frage: diese Sachwerte sind Ihr Kapital…
Was wäre Ihr Unternehmen ohne die Maschinen, die Werkzeuge, die Kommunikationsanlagen, die Vorräte – oder einfacher: ohne die Betriebseinrichtung? Keine Frage: Diese Sachwerte sind Ihr Kapital und werden sie beschädigt, kann das die Existenz Ihres Betriebs schnell aufs Spiel setzen.
Unsere Sach- und Ertragsausfallversicherung deckt Schäden an Ihren Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräten (einschl. Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen und fremdem Eigentum) ab und schließt außerdem den entgangenen Gewinn sowie fortlaufende Kosten (wie z.B. Mieten, Gehälter oder Zinsen) ein, die aufgrund des vorangegangenen Sachschadens nicht mehr erwirtschaftet werden können.
Überspannung durch Blitz bis 100.000 € für Sachwerte und bis 125.000 € für Ertragsausfall
Glasbruch bis 10 qm
Glasbruch ohne m²-Begrenzung
Glasbruch an Werbeanlagen, Leuchtröhrenanlagen, Firmenschildern, Transparenten bis 5.000 €
Sturm bis Windstärke 8
Sturm ab Windstärke 8
Sturmschäden an Sachen im Freien und an außen angebrachten Sachen bis 50.000 €
Verlust an Bargeld, Vorräten und sonstige Sachen durch Raub am Versicherungsort bis 25.000 €
Einfacher Diebstahl von Bewirtschaftungsmöbeln und Geschäftsfahrrädern sowie Einbruchdiebstahlschäden an Schaufenstern und Vitrinen bis 3.000 €
Beschädigung an Firmen- und Praxisschildern bis 1.000 €
Die Gefahren gelten als klassische Mehrgefahren und werden deshalb konkret benannt bzw. aufgeführt, damit Sie im Schadenfall Versicherungsschutz genießen.
Sie haben Versicherungsschutz für unvorhersehbare Schäden an versicherten Sachen, die laut Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie werden deshalb auch Allgefahren genannt und sind somit umfangreicher als die Mehrgefahren und bieten einen höherwertigen Versicherungsschutz.
Ihre versicherten Sachen werden von fremden Personen böswillig zerstört oder beschädigt. Auch Graffitischäden zählen hierzu.
Ihre Sachen sind gegen Naturgefahren, auch als Elementargefahren bekannt, versichert.
Die erforderliche Sorgfalt wird in hohem Maße verletzt. Bsp.: Eine brennende Kerze bleibt unbeaufsichtigt und löst einen Brandschaden aus. Hier verzichtet der Versicherer bis zu 20 % der Entschädigungsgrenze bzw. bis zu max. 50.000 € auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und kürzt die Entschädigung nicht.
Wenn Sie durch einen Schadenfall mehrere Wochen Ihren Betrieb unterbrechen müssen, werden Ihnen der entgangene Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten bis zu max. 100 % des gemeldeten Umsatzes für 1 Jahr ersetzt.
Es besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn sich Ihre versicherten Sachen außerhalb des Versicherortes (Betriebsgrundstück) befinden und durch eine versicherte Gefahr beschädigt werden. Die Grenze liegt bei 100.000 €.
Wenn z.B. Ihre Telefonanlage oder andere elektronische Geräte beschädigt werden. Die Kosten, die durch die Reparatur, die Ersatzteilbeschaffung oder die Anschaffung neuer Geräte entstehen, werden ersetzt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an elektronischen Geräten außerhalb des Versicherungsgrundstücks im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit.
Sie haben Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die explizit genannt werden, wie z.B. Brand, Einbruchdiebstahl, Raub oder Leitungswasserschäden.
Hier haben Sie Versicherungsschutz an versicherten Sachen, die unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden. Nur wenige bestimmte Risiken sind laut den Bedingungen ausgeschlossen. Diese Deckung wird deshalb auch Allgefahren genannt und bietet umfangreicheren Versicherungsschutz als die Mehrgefahren.
Hier haben Sie Versicherungsschutz an versicherten Sachen, die unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden. Nur wenige bestimmte Risiken sind laut den Bedingungen ausgeschlossen. Diese Deckung wird deshalb auch Allgefahren genannt und bietet umfangreicheren Versicherungsschutz als die Mehrgefahren.