Betriebshaftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Die Betriebshaftplicht ist für Gewerbetreibende ähnlich wichtig wie die Privathaftpflicht für Privatpersonen. Da niemand vollkommen ist – weder Mensch noch Maschine – lässt sich leider nicht…
Die Betriebshaftplicht ist für Gewerbetreibende ähnlich wichtig wie die Privathaftpflicht für Privatpersonen. Da niemand vollkommen ist – weder Mensch noch Maschine – lässt sich leider nicht…
Die Betriebshaftplicht ist für Gewerbetreibende ähnlich wichtig wie die Privathaftpflicht für Privatpersonen. Da niemand vollkommen ist – weder Mensch noch Maschine –, lässt sich leider nicht immer ausschließen, dass Dritte zu Schaden kommen. Über die Betriebshaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche des Geschädigten gegen Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter abgedeckt – egal ob bei Sachschäden, Personenschäden oder jeweils resultierenden Vermögensschäden.
Ohne Betriebshaftpflichtversicherung können Schadenersatzansprüche zu einer Bedrohung für Ihr Unternehmen werden. Denn der Geschädigte hat aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um seine Forderungen durchzusetzen.
In der von uns ausgewählten Betriebshaftpflicht haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlich hohen Deckungssummen von drei, fünf und zehn Millionen Euro.
Sie möchten die Betriebshaftpflicht als Einzelversicherung berechnen lassen? Auf unserer neuen BHV Strecke ist dies möglich: Betriebshaftpflicht online berechnen
Deckungssumme
3 Mio. €
5 Mio. €
10 Mio. €
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Be- und Entladeschäden
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Prüfung, ob Sie als Schädiger überhaupt für den Schadenfall haften müssen. Bei berechtigten Forderungen wird der Schaden bezahlt. Bei nicht berechtigten Forderungen werden die Abwehrkosten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten) vom Versicherer getragen.
Versichert sind Schäden an angemieteten Immobilien bis zur Versicherungssumme. Bei geliehenen Gegenständen besteht Versicherungsschutz bis 50.000 €.
Beim Betreiben einer Betriebsstätte (auch als Mieter) haften Sie u.a. aus der Verletzung von Reinigungspflichten, d.h. wenn z.B. ein Kunde wegen eines frisch gewischten Bodens zu Fall kommt und gegen Sie Ansprüche erhebt, werden diese von der Betriebshaftpflicht übernommen.
Wird gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen ein Strafverfahren eröffnet, das ebenfalls einen Schadenersatz auslösen kann, werden die Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen.
Mitarbeiter schädigen sich während der Ausübung Ihrer Tätigkeit gegenseitig – auch dies ist versichert.